Jedes Jahr am 20. Juni findet der Weltflüchtlingstag statt. Aber es genügt nicht, an diesem einen Tag im Jahr an die Situation von Flüchtlingen zu erinnern, sondern es geht es um das generelle Recht auf Schutz immer und jederzeit. Alle Menschen haben das Recht auf Schutz – wo auch immer sie herkommen, wo auch immer sie sind und wann immer sie gezwungen sind, zu fliehen. Schutz bekommen, das heißt auch am 21.Juni und an jedem weiteren Tag des Jahres:
- Keine Pushbacks an den Grenzen.
- Egal auf welchem Weg die Menschen kommen, es muss ihnen ein sicherer Zugang gewährt werden.
- Alle haben das Recht auf ein faires Asylverfahren.
- Die menschenwürdige Behandlung muss gesichert sein. Familien sollten nicht getrennt werden und medizinische Behandlungen müssen erfolgen.
- Keine Diskriminierungen an den Grenzen.
Diese Forderungen klingen banal, sollten Standard sein im 21. Jahrhundert. Aber die Realität ist eine andere. Militärische Konflikte und Auseinandersetzungen, Diskriminierungen religiöse und politische Verfolgungen wie auch fehlende Lebensmöglichkeiten in vielen Ländern der Welt sind einige der Ursachen, die mehr Menschen als je zuvor auf die Flucht zwingen.
Die Flucht ist häufig ein hohes Lebensrisiko. Rückschiebungen an den Außengrenzen führen dazu, dass die Menschen Angebote von Schleppern annehmen, die sie in schlechte und in überfüllte Boote setzen. Jährlich sterben viele Menschen auf der Flucht, geraten Menschenhändlern in die Finger, werden versklavt oder in die Prostitution gezwungen. Vergewaltigung von Frauen und Mädchen sind auf der Tagesordnung, insbesondere bei Alleinreisenden.
Endlich in Deutschland angekommen, ist der Schutz noch immer nicht sicher. Das Asylverfahren kann schon vor Beginn beendet sein, weil die Menschen bereits hier oder einem anderen europäischen Land nach Asyl ersucht hatten. Oder es wird ganz schnell beendet, weil die Menschen aus angeblich „Sicheren Herkunftsstaaten“ kommen. Diese Definition allerdings ist zwiespältig, denn sie berücksichtigt längst nicht alle Gegebenheiten vor Ort. Vielmehr gibt es häufig Rücknahmeverträge zwischen den Ländern, die sich die Herkunftsstaaten häufig gut bezahlen lassen. Gerade hat Großbritannien mit Ruanda ein Abkommen zur Übernahme aller afrikanischen Flüchtlinge geschlossen. Ruanda lässt sich das gut bezahlen und wird die Flüchtlinge in Lager stecken oder aus dem Land treiben.
Wird der Asylantrag angenommen, wird er zumeist abgelehnt. Es bleibt die Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht, anwaltliche Vertretung ist gut, aber teuer. Sehr wenige bekommen eine Anerkennung, subsidiären Schutz oder Abschiebehindernisse zuerkannt. Auch das bringt noch nicht die erforderliche Ruhe und Sicherheit, denn die Behörden verlangen nun eine Identifizierung. Eine Pass bekommen sie häufig nicht ohne Weiteres und bleiben weiterhin in ungeklärten Verhältnissen, haben keine richtigen Papiere und leben immer in Sorge, dass man sie eines Tages abschieben könnte.
Die Menschen benötigen Schutz und Ruhe zur Aufarbeitung des Erlebten und vor allem zur Integration in völlig anderen Lebensbedingungen.